Privatbesitz
Schloss Wildenhag

Im oberösterreichischen Attergau liegt Schloss Wildenhag, ein historisches Bauwerk, das heute in privater Hand ist.
Geschichte+
Die erste urkundliche Erwähnung Wildenhags datiert auf das Jahr 1379, als es sich im Besitz der Familie Utzinger befand und von Herzog Albrecht IV. als Lehen vergeben wurde. Die Utzinger, ein kleines Rittergeschlecht aus Jetzing, hielten das Anwesen über Generationen. Im Jahr 1449 verlieh Kaiser Friedrich III. dem Besitz Wildenhag das Marktrecht. Nach dem Aussterben der Utzinger im Jahr 1554 ging Wildenhag durch verschiedene Hände, darunter Erasmus von Gera und die Familie Arnsteiner. Ab 1583 wurde der Grundbesitz mit Walchen vereinigt, wobei der Verwaltungssitz dorthin verlegt wurde und Wildenhag verfiel.
Quelle: Wikipedia · Lizenz: CC BY-SA 4.0 · Bild: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Wildenhag-1.jpg
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Lage: 47.9074, 13.4907