Privatbesitz
Schloss/BurgMahlberg
Schloss Mahlberg
Erste urkundliche Erwähnung findet Mahlberg 1218, als Kaiser Friedrich II. die Burg und das umliegende Herrschaftsgebiet als Reichslehen bestätigte.
Bereits zu Beginn des 30jährigen Krieges zeigte sich, dass die mittelalterliche Burg als Verteidigungsanlage gegen moderne Kanonen nichts ausrichten konnte.
Quelle: schloss-mahlberg.de · Bild: Jörg Heldt
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Lage: 48.2873, 7.8108