Privatbesitz
Rienecker Schlösschen

Das ursprünglich rieneckische Schlösschen, ein Gutshof im Eigentum der Landesherren und in der Regel verliehen, wurde im Bauernkrieg zerstört. Graf Philipp III. von Rieneck und seine Frau, Margarete von Erbach, bauten den Gutshof 1531 jedoch wieder auf. Nach dem Aussterben der Rienecker 1559 fiel der Gutshof an die Landesherrschaft zurück, damals ein Kondominat zwischen dem Erzbistum Mainz und der Grafschaft Hanau-Münzenberg. Er kam nach 1559 in verschiedene Hände. 1612 wurde dort der von 1653 bis zu seinem Tode 1672 amtierende Bamberger Fürstbischof Philipp Valentin Voit von Rieneck geboren. Nach dem Aussterben der das Lehen besitzenden Linie der Voit von Rieneck mit dem jüngsten Bruder des Fürstbischofs namens Adam Dietrich (1639–1676) verkaufte der Erbe Philipp Heinrich Voit von Rieneck (1654–1711) das Gut 1690. Es fiel schließlich mit dem Tode des Erwerbers Johann Franz Schnell 1704 und damit einhergehend mit dem Erlöschen des „Mannlehens“ an Kurmainz zurück. Eine Weiternutzung durch die Witwe wurde zwar bis zu ihrem Tode 1726 geduldet.
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Lage: 49.9615, 9.5957