Bezirksgericht
Palmburg
Die Palmburg ist ein schlossartiger Ansitz in Graz, der im ersten Stadtbezirk Innere Stadt liegt. Er befindet sich zwischen dem östlichen Schloßberghang und der Paulustorgasse und dient heute als Bezirksgericht.
Geschichte+
Die Errichtung der Palmburg begann im Jahr 1578 als Ansitz für Franz von Poppendorf, genehmigt durch Erzherzog Karl II. Zu dieser Zeit lag das Grundstück noch außerhalb der mittelalterlichen Stadtmauer im Dorf Guntarn. Unter Poppendorf entstand ein Domizil mit Ecktürmchen, das nicht vollendet wurde. Um 1590 verkaufte Poppendorfs Witwe das Anwesen an Wolfgang Schrantz, unter dem es fertiggestellt und erweitert wurde und fortan „Schrantzenegg“ hieß. Bereits 1601 ging der Besitz an Bischof Georg Stobäus von Palmburg über, der von 1596 bis 1609 Statthalter der Steiermark war. Nach ihm erhielt das Schloss seinen heutigen Namen. Sein Neffe Martin von Palmburg veräußerte es 1619 an Balthasar von Thannhausen. Durch eine Stadterweiterung und den Bau einer neuen Stadtmauer wurde der Komplex bald darauf Teil des neuen Stadtgebiets. Ab 1792 gehörte die Palmburg den Grafen von Saurau. Corbinian von Saurau ließ sie 1732 aufstocken und durch Nebengebäude erweitern. Er war auch für die Auffahrtsrampe und die Barockisierung der Gartenabschlusswand verantwortlich.
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Lage: 47.0757, 15.4397