Schloss/BurgHilden

Haus Horst

Haus Horst

Wohnungen

Ursprünglich war Haus Horst ein Rittergut und Wasserburg, die Ende des 11. oder zu Beginn des 12. Jahrhunderts angelegt wurde.

Sie gehörte wie die Honschaften Hilden und Haan zum Einflussbereich der Kölner Erzbischöfe. Da auch die Grafen und späteren Herzöge von Berg dieses Gebiet des rechten Rheinlandes als ihr Hoheitsgebiet beanspruchten, kam es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Berg und dem Erzbischof. Diese betrafen überwiegend Hilden und Haan aber zeitweise auch Haus Horst. Betroffen waren besonders die Bewohner der beiden Honschaften, da ihnen beide Obrigkeiten häufig Leistungen und Steuern abforderten.

Einer der ersten urkundlichen Nachweise von einem Adelsgeschlecht von Horst stammt von 1224. In einer Urkunde des Kölner Erzbischof Engelbert I. ist ein Theodericus de Horst Zeuge. Weitere Nachweise für die Adelsangehörigen der von Horst sind dokumentiert für:

  • 1296 Ritter Heinrich von Horst, Kirchspielverwalter von Hilden
  • 1367 Ritter Balduin von der Horst, Waldgraf der Richrather Gemark
  • 1372 Junker Konrad von der Horst (der Ältere)

1372 übertrug der damalige Erzbischof Friedrich III. von Köln Haan und Hilden an Kraft von Elverfeldt als Lehen. Dessen Tochter Ida war die Ehefrau von Konrad von der Horst. Letzterer starb 1403.

  • 1404 nach dem Tod von Kraft vergab das Kölner Erzstift Haan und Hilden an Konrad von der Horst (dem Jüngeren) als Lehen. Als Gegenleistung musste dieser Konrad für Haus Horst bestätigen, dass dies ein Lehnsgut der Kölner sei und es gehörte damit fortan eindeutig zum Besitz des Kölner Erzbischofs.
  • 1501 starb der letzte Konrad von der Horst. Über dessen Tochter Adriane gelangte es als Lehen an deren Ehemann Betram von Plettenberg.

Diese weibliche Vererbung war Auslöser eines langen Gerichtsstreites. Haus Horst war ursprünglich ein Mannlehen, wurde nun aber wie ein Kunkellehen in weiblicher Linie vererbt. Als Lehnsnehmer folgten nun Nachfolger aus verschiedenen Adelsfamilien wie: von Quade (gegen Ende des 16. Jahrhunderts), Schenk von Nideggen (urkundlich belegt 1636 und 1718), von Reven, von Lemmen (kauft um 1740) und von Rupertz (waren von 1776 bis 1810 Besitzer). Über das Reichskammergericht wurde die Erbfolge für mehrere Jahrhunderte immer wieder angefochten. Verschiedene zwischenzeitliche Urteile wurden nicht akzeptiert. Erst 1796 wurde das Gerichtsverfahren ohne Endurteil beendet.

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Quelle: Wikipedia · Lizenz: CC BY-SA 4.0 · Bild: http://www.wehrbauten.de/thread.php?threadid=583

Die Beschreibung stützt sich auf die im verlinkten Wikipedia-Artikel belegten Fakten; Wikipedia-Inhalte stehen unter CC BY-SA 4.0. Formulierung und Bearbeitung: Mobile Geschichte.

Lage: 51.1564, 6.9074