Örtliche Behörden
Großherzogliches Palais zu Doberan

In Bad Doberan steht das Großherzogliche Palais, ein denkmalgeschütztes Profangebäude. Es ist ein Beispiel klassizistischer Architektur und diente einst als großherzogliche Residenz. Heute beherbergt es lokale Behörden.
Die Errichtung des Palais erfolgte zwischen 1806 und 1809. Die Pläne hierfür stammten von Carl Theodor Severin, der sich bei seinem Entwurf an den klassizistischen Bauwerken seiner Lehrer Carl Gotthard Langhans und Friedrich Gilly orientierte. Das Gebäude hat ein vorkragendes Hauptgesims und eine niedrige Attika. Eine Portalnische in der Mitte wird von vier ionischen Säulen flankiert. Im Inneren führt eine einläufige Treppe vom Foyer in das obere Geschoss, während seitliche Räume in beiden Etagen über einen Querflur zugänglich sind.
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Lage: 54.1065, 11.9040