Weingut
Deutschherrenhof
Der Deutschherrenhof in Guntersblum, Rheinland-Pfalz, ist ein Herren- und Gutshaus, das heute als Weingut dient und ein Kulturdenkmal darstellt. Seine Geschichte reicht bis ins 15. Jahrhundert zurück.
Geschichte+
Die Ursprünge des Deutschherrenhofs liegen im 15. Jahrhundert, als Anthis Lock, ein Gerichtssiegler aus Hangen-Wahlheim, weite Teile Guntersblums besaß. Nach Locks Tod ging sein Besitz an Hans von Flomborn, genannt Partenheimer, über. Nach dessen Ableben im Jahr 1490 erbten seine Witwe Anna von Albig und später ihr Bruder Hans von Albig das Anwesen. Graf Emich VIII. von Leiningen belehnte Hans von Albig 1494 mit dem Partenheimer Erbe. Anfang des 16. Jahrhunderts erwarb Hans von Albig das gesamte ehemalige Lock'sche Grundstück. Nach seinem Tod fiel das Gut an den Deutschen Orden und wurde fortan als Deutschherrngut bezeichnet. Es wurde mehrfach verpachtet, unter anderem an Philipp Baber (1554), Gelbert Hunger (1560) und Philipp Ludwig Steud (1624). Philipp Friedrich von Wachenheim kaufte es 1626. Nach dem Dreißigjährigen Krieg wechselten die Besitzer häufig, darunter Matthes Soltz und Anton Christrichard. 1697 übernahm dessen Sohn Johann Wilhelm Reichert den Besitz. 1712 erwarb Johann Adam Henkel das Gut.
Quelle: Wikipedia · Lizenz: CC BY-SA 4.0 · Bild: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Guntersblum-_Deutschherrenhof_%28Weingut_Frey%29-_von_Hauptstra%C3%9Fe_aus_29.5.2010.JPG
Die Beschreibung stützt sich auf die im verlinkten Wikipedia-Artikel belegten Fakten; Wikipedia-Inhalte stehen unter CC BY-SA 4.0. Formulierung und Bearbeitung: Mobile Geschichte.
Lage: 49.7976, 8.3456